Sofern die Eigentümer auch zukünftig ihren bisherigen Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung der Kehr- und Überprüfungs- und Messtätigkeiten beauftragen möchten und vielleicht gar kein Interesse an einem Schornsteinfegerwechsel haben läuft alles unverändert weiter. Der Bezirksschornsteinfeger bleibt dann auch weiterhin für die pünktliche und ordnungsgemäße Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten verantwortlich.
Die zuvor beschriebene zusätzliche Verantwortung und Verwaltungsarbeit für den Gebäudeeigentümer entfällt somit.

An dieser Stelle aber eine Bitte in eigener Sache:
Wenn Sie in der Vergangenheit mit unserem Service und der Ausführung der Arbeiten zufrieden waren und Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen schenken wollen, ist es für mich eine wesentliche Planungshilfe, wenn Sie mir den ausgefüllten Kehrauftrag unterzeichnet zusenden.
Gerne auch per FAX. Vielen Dank dafür!

Abschließend ist noch zu beachten, dass der bisherige Bezirksbevollmächtigte Schornsteinfegermeister in jedem Fall auch zukünftig für sogenannte Vorbehaltsaufgaben, wie die Feuerstättenschau und die "Abnahme" einer neuen oder geänderten Feuerungsanlage (Feuerstättenwechsel sind anzeigepflichtig), ausschließlich zuständig bleibt.
Mit den hoheitlichen Aufgaben bildet der Schornsteinfeger das wichtige Bindeglied zwischen Betreibern und Verwaltung (Ordnungsbehörde).
Jedem Eigentümer sollte bewusst sein, dass die ausgeübte Wahlfreiheit mit einer deutlich stärkeren Verantwortung und Haftung erkauft werden muss, da bei einem Schornsteinfegerwechsel der Nachweis über die frist- und ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten mit dem vorgeschriebenen Formblatt vom Eigentümer selbst zu führen ist. Versäumnisse können zu weiteren Kosten, zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen und nicht zuletzt zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Wir bemühen uns täglich Ihren Erwartungen gerecht zu werden und ich würde mich freuen, auch in Zukunft Ihr Schornsteinfeger & Glücksbringer zu sein.

Kehrauftrag als pdf-Dokument [12 KB]




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